Unsere Tätigkeiten

Immobilienvermittlung

Unser Immobilienbüro verfügt über ein in- und ausländisches Partnernetzwerk und übernimmt den vollständigen Immobilienservice mit schneller und genauer Abwicklung:

  • Ihre zu VERKAUFENDE oder zu VERMIETENDE Immobilie wird aufgrund Ihres Auftrags:
    • dor Ort vermessen und fotografiert,
    • die Daten werden in unser Verzeichnis eingetragen,
    • die angebotene Immobilie erscheint in unserem aktuellen Angebot für unbegrenzte Zeit (bis zur Aufhebung des Auftrags),
    • den Besuchern unserer interaktiven Homepage unmittelbar zur Verfügung gestellt,
    • unseren Kunden zu den vereinbarten Terminen und auf die vereinbarte Art und Weise vorgestellt.
  • Den Interessenten stellen wir anhand unserer digitalen Datenbank ein detailliertes Angebot nach ihren Ansprüchen (mit Fotos- und Grundriss) zusammen, und die vorbereitete Datenliste wird von uns KOSTENLOS verschickt oder persönlich ausgegeben.

Bei allen unseren Tätigkeiten bemühen wir uns im Wesentlichen, sowohl ungarischen als auch ausländischen Verkäufern und Käufern, Vermietern und Mietern umfassende Dienstleistungen zu erbringen. Wir möchten unseren Mandanten eine Umgebung schaffen, in welcher sie mit der Unterstützung unserer Mitarbeitern, die hohe Fachkompetenz und Fremdsprachenkenntnisse besitzen, ihre Immobilienangelegenheiten in Sicherheit erledigen können. Unsere Vermittlungstätigkeit ist mit der Ausgabe der Adresse noch nicht getan! Wir betreuen und steuern die Kaufgeschäfte und die damit verbundenen sonstigen Angelegenheiten (Kredite, Vormundschaftsbehörde, Gebührenamt usw.) von Anfang an, wobei wir die Interessen beider betroffenen Parteien berücksichtigen. Bei der Auftragserteilung wird ein Vertrag abgeschlossen, in welchem unsere Vermittlungsbedingungen und -Leistungen festgehalten werden.

Zufriedene Kunden schenken uns auch im Weiteren ihr Vertrauen, da sie gewiss sein können, dass sie sich bei der Lösung aller ihrer Angelegenheiten auf uns verlassen können.

Aufträge bezüglich Immobilien können in unserem Büro persönlich, mit der Ausfüllung des Formulars auf unserer Webseite im Menü „IMMOBILIE ANBIETEN" oder zu einem vereinbarten Zeitpunkt vor Ort erteilt werden. (Zum Auftrag ist eine Kopie vom Eigentumsblatt der Immobilie, oder die Kopie einer Urkunde, die den Eigentumserwerb bestätigt, erforderlich).

Bauprojekte:

Grundstückverwertung:

Unsere Preise:

Bei der Annahme von Aufträgen werden die Bedingungen der Auftragserfüllung im AUFTRAGSVERTAG detailliert festgehalten. Gleichzeitig wird auch die Vermittlungsgebühr festgelegt. Eine Vermittlungsgebühr wird erst bei erfolgreicher Vermittlung und nur dem Auftraggeber berechnet. Die Gebühr ist bei erfolgreicher Auftrageserfüllung nachträglich zu bezahlen.

Daten werden an Interessenten KOSTENLOS ausgegeben!

Die Vermittlungsgebühr setzt sich aus zwei Teilen zusammen, die Beträge sind jeweils vom Richtpreis oder dem Mietzins der Immobilie, die Gegenstand des Auftrages bildet, abhängig:

1. Preis der Datenaufnahme: 0,4% vom Richtpreis bzw. 0,20% der Monatsmiete,
Der Preis der Datenaufnahme muss nur in dem Fall bezahlt werden, wenn der Auftraggeber den Auftragsvertrag innerhalb von 6 Monaten ab der Vertragsschließung kündigt

2. Vermittlungsbeitrag: 3% vom Richtpreis (min. 1000 Eur) bzw. Mietpreis für 1 Monat

Einen Vermittlungsbeitrag verrechnet unser Büro nur bei erfolgreicher Mitwirkung und nur dem Auftraggeber. Der Vermittlungsbeitrag muss bei erfolgreicher Auftragserfüllung (bei der Abschließung des Vertrages über die Übertragung oder die Vermietung der Immobilie) bezahlt werden. (Daten werden an Interessenten KOSTENLOS ausgegeben!)

Die oben genannten Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer von 27%.

Rechtliche Abwicklung:

Die rechtliche Abwicklung aller unter erfolgreicher Mitwirkung des Immobilienbüros vollzogenen Geschäfte wird vollständig von den Mitarbeitern der DECSI ANWALTSKANZLEI übernommen.

Die Mitwirkung der Rechtsanwaltkanzlei ist die Gewähr dafür, dass alle Fragen bei der Erledigung der Immobilienangelegenheiten beantwortet werden und dass ausgeglichene Verträge abgeschlossen werden, die den Rechtsvorschriften entsprechen und die Interessen der Parteien gleichsam vertreten.

Die Kosten der rechtlichen Sachbearbeitung werden beim Verkauf (Tausch) vom Käufer, bei Vermietung vom Mieter getragen!

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